• Freizeitangebote

Was wir tun

Wir bieten Sommer- und Winterfreizeiten für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene an, die als Begegnungsfreizeiten für Menschen mit und ohne Behinderung konzipiert sind. Unser Motto Freizeiten "fun-inklusiv" steht für eine unvergessliche Zeit, in der vor allem die Gemeinschaft groß geschrieben wird. Spannende Ausflüge, kreative Angebote, Singen, Spielen, Basteln - wir werden gemein­sam eine wundervolle Zeit erleben. Ein Mix aus Action und Chillen, bei dem das Feiern und der gemeinsame Spaß nicht zu kurz kommen.

Ihre Ansprechpartnerin

Georgia Schöllkopf-Peter
07473 - 377 470
freizeiten@kbf.de

"Vor ca. 10 Jahren hatte ich kaum Berührungspunkte zu Menschen mit Behinderung - die Freizeit hat mich in eine wunderbare neue Welt geführt, welche ich nicht mehr missen möchte."

Jan, 39 Jahre, Ingenieur,
ehrenamtlicher Mitarbeiter seit 10 Jahren

Mitarbeit

Du hast Lust, auf einer unserer Freizeiten als BetreuerIn mitzugehen? Dann kannst Du Dich hier auf der Seite über die Bedingungen informieren.

Du kannst ab 18 Jahren als BetreuerIn bei uns mitarbeiten. Wenn Du erst 16 oder 17 Jahre bist nehmen wir Dich gerne auch schon zur Unterstützung unseres Team mit.

Weiteres zur Mitarbeit »

Wenn Du 18 Jahre alt bist, und einen Führerschein Klasse B/3 hast, kannst Du eine "Fahreinweisung" bei uns machen, und darfst dann mit  unseren Bussen während der Freizeit fahren.

Am Ende der Freizeit stellen wir Dir eine Teilnahmebescheinigung aus, die Du auch als Bestätigung für ein notwendiges Praktikum für die Ausbildung oder das Studium verwenden kannst - oder Du kannst sie als Nachweis über ehrenamtliches Engagement einer Bewerbung beilegen.

Da Du auf unseren Freizeiten als ehrenamtliche/r MitarbeiterIn tätig bist, erhältst Du auch eine  Aufwandsentschädigung für Deine Mitarbeit bei uns.

Falls Du noch weitere Fragen hast, darfst Du uns gerne eine Mail an freizeiten@kbf.de schicken oder unter 07473 - 377 470 anrufen.
Wir freuen uns auf Dich!

Und falls Du Interesse an einem FSJ, BFD oder Praktikum in einer der Einrichtungen der KBF hast, kannst Du Dir mal unsere Seite auf der Homepage ansehen oder auch für mehr Informationen gerne mal bei uns anrufen! Wir freuen uns auf Dich!


"Freizeit ist für mich die schönste Jahreszeit! "

Marvin, 29 Jahre, alter Freizeithase und leidenschaftlicher Gummibärchenesser

Teilnahme an Vorbereitungstreffen

Damit die individuelle Betreuung der TeilnehmerInnen gewährleistet und sicher­gestellt werden kann, treffen sich alle, TeilnehmerInnen, deren Eltern / Angehörige und MitarbeiterInnen vor der Freizeit, um sich kennen zu lernen. Anhand eines Infobogens und Medikamentenplans wird der Hilfebedarf der TeilnehmerInnen geklärt und alles Notwendige besprochen. Nur im persönlichen Austausch ist es möglich eine optimale und gute Betreuung mit allen notwendigen Informationen zu gewährleisten.

Weiteres zu den Vortreffen »

Die Teilnahme am Vortreffen ist sehr wichtig und daher eine Pflichtveranstaltung. Sollte Euer Kommen nicht möglich sein, so nehmt bitte rechtzeitig, noch vor dem Vortreffen, Kontakt mit der Freizeitleitung auf, um einen Besuchstermin / Hausbesuch zu vereinbaren und den Infobogen zu besprechen. Die Einladung zum Vortreffen folgt separat.

Ohne die Teilnahme am Vortreffen bzw. eines nachgeholten Treffens und / oder den vollständigen Infobogen mit Medikamentenplan vor Abfahrt kann die Teilnahme an der Freizeit nicht garantiert werden.

Kosten

Unsere ehrenamtlichen MitarbeiterInnen sind mindestens 18 Jahre alt und übernehmen die Betreuung und Pflege der TeilnehmerInnen mit und ohne Behinderung. Diese richtet sich nach deren individuellen Bedarf.
Ab 16 Jahren kann man als zusätzli­che / r BetreuerIn mithelfen und neue Erfahrungen sammeln.

Jede / r TeilnehmerIn bezahlt für die Freizeit einen Eigenanteil, der allerdings nicht kostendeckend ist. Im Beitrag sind die Betreuungskosten ent­halten, die über den Entlastungsbetrag nach 45 b 5GB XI (bei Anspruch) bei der Krankenkasse eingereicht werden können. Der Eigenanteil muss vor der Freizeit bezahlt werden.

Pflegekosten »

Wer mit den Pflegegraden 1 bis 5 pflegebedürftig ist bekommt, nach der Freizeit, noch eine zusätzliche Rechnung über die PFLEGEKOSTEN (63,60 € / Tag). Diese Pflegekostenrechnung kann bei der Krankenkasse zur eventuellen Rückerstattung eingereicht werden. Bitte die Kostenerstattung im Detail vor der Freizeit mit / bei der Pflegekasse klären bzw. beantragen (Verhinderungspflege).

 

Entlastungsbetrag »

Bei Pflegegrad 1 und einem Leistungsanspruch gern. § 45 b 5GB XI berechnen wir einen Tagessatz in Höhe von 50 €. Sofern die Pflegekasse den Rechnungsbetrag nicht bzw. nur teilweise übernimmt, hat der Teilnehmer die Kosten zu tragen.